ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Jeder von uns getätigte Verkauf, jede Lieferung und jede Ausführung von Arbeiten unterliegt den nachstehenden Verkaufsbedingungen, sofern nicht schriftlich davon abgewichen wird. Die Einkaufsbedingungen eines Erwerbers oder Kunden sind für uns nicht bindend, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben diese Einkaufsbedingungen ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich. Schriftliche, telegrafische und telefonische Bestellungen gelten nur dann als von uns angenommen, wenn wir sie bestätigt oder ausgeführt haben. Die Stornierung von Arbeiten oder Lieferungen, die wir angenommen haben, kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unserer Firma erfolgen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, 25 % des Unternehmenspreises als pauschale Entschädigung für die erlittenen Verluste und die durch die Stornierung verursachten Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, einen höheren Schadenersatz in Rechnung zu stellen, wenn wir die erlittenen Verluste nachweisen können. Diese Bestimmung gilt auch im Falle einer Teilstornierung.
AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG
Die Ausführungs- oder Lieferfristen sind immer rein indikativ und beinhalten keine andere Verpflichtung als die, sie so pünktlich wie möglich einzuhalten, ohne Garantie für die Ausführung zum vorgesehenen Zeitpunkt. Im Falle einer verspäteten Lieferung oder Ausführung kann keine Bestellung einseitig gekündigt werden, noch kann sie zu einer Entschädigungszahlung an den Kunden führen. Die Einstellung der Lieferung durch Unternehmen, die uns mit Rohstoffen oder der Herstellung beliefern, aufgrund von Krieg, Streik, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen entbindet uns für die Dauer der Unterbrechungen und im vollen Umfang der Auswirkungen dieser Unterbrechungen von der Lieferpflicht. Diese Ereignisse geben uns das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat. Wenn die Ausführung der Arbeiten oder die Lieferung von Waren aufgrund der bereits ausgeführten Arbeiten oder der bereits gelieferten Waren in Teilen in Rechnung gestellt wird, haben wir stets das Recht, die Ausführung der Arbeiten oder die Lieferung von Waren von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zu unterbrechen, bis die fälligen und unbezahlten Rechnungen vollständig beglichen sind, ohne dass dies zu irgendeinem Schadensersatz berechtigt. Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Lieferungen erfolgen ab unseren Lagern. Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers und werden von ihm getragen.
REKLAMATIONEN
Eine wie auch immer geartete Reklamation ist zulässig, sofern sie sofort und innerhalb von acht Tagen nach Einstellung der Arbeiten oder Lieferung per Einschreiben bei uns eingeht. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Maß, Verarbeitung und Zeichnung können nicht zu Reklamationen führen. Bei fristgerechter und bedingungsgemäßer Beanstandung können wir die Ware ersetzen oder zurücknehmen, ohne dass dies zu einem Schadensersatzanspruch führt.
PREISE
Unsere Rechnungen sind bar, netto und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir sind niemals an den bei der Abnahme der Arbeiten angekündigten Richtpreis gebunden. Unsere Preise basieren auf der Berechnung von Transporttarifen, Zöllen und Gebühren, Zollabfertigungen, Versicherungsprämien usw., die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung oder des Erhalts der Bestellung in Kraft sind. Jede Erhöhung dieser Faktoren und alle damit zusammenhängenden Steuern gehen zu Lasten des Kunden. Werden Rechnungen nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, haben wir das Recht, laufende Verträge zu kündigen, ohne dass dies einen Anspruch auf Schadensersatz begründet.
ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind an unserem Sitz in oder auf unser Bank- oder Postkonto zahlbar. Die Zahlung an Dritte, Vertreter oder Vermittler erfolgt auf Risiko des Käufers. Auf Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, werden von Rechts wegen und ohne jegliche Mahnung oder Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr erhoben. Gleichzeitig wird ohne Mahnung oder Inverzugsetzung zusätzlich zu den Verzugszinsen ein Zuschlag als Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags oder des Saldos, mit einem Minimum von 65 € und einem Maximum von 25.000 €, in Rechnung gestellt Die Kosten für den Protest oder die Rückgabe von Quittungen zum Inkasso werden in Rechnung gestellt.
RISIKO
Alle Waren reisen für Rechnung und auf Risiko des Käufers, auch wenn sie franko versendet werden.
MEHRWERTSTEUER
Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes nach der Bestellung und vor der Lieferung wird auf die in den Bestellscheinen angegebenen Preise der neue Satz angewendet.
EIGENTUMSVERMÖGEN
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns aufgrund der Vereinbarung zustehen, einschließlich der künftigen Forderungen. Bei Zahlungsverzug des Kunden-Käufers oder wenn die Forderung gefährdet ist, haben wir das Recht, unser Eigentum an unseren Waren auch gegenüber Dritten geltend zu machen, und wir können die Herausgabe der Waren verlangen, ohne gerichtlich vorgehen zu müssen. Im Falle der Rückgabe oder Rücknahme unserer Waren werden unsere Kosten in Rechnung gestellt.
RECHTSPRECHUNG
Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Dendermonde, insbesondere das Handelsgericht Dendermonde und das Friedensgericht Dendermonde, ausschließlich zuständig.